Sicherheit durch
Löschwassertechnik
Steigleitungen
und Wandhydranten
Wir führen die wiederkehrende Prüfung, Abnahmeprüfung, Instandhaltung und Instandsetzung von Steigleitungen und Hydranten durch. Wir leisten technischen Beistand bei TÜV-Prüfungen durch Prüfsachverständige.
Löschwasseranlagen „Trocken“ sind ein fest installiertes Rohrleitungssystem mit Entnahmestellen und Löschwassereinspeisung. Im Brandfall speist die Feuerwehr Löschwasser ein und entnimmt das Löschwasser an den Entnahmestellen. Das aufwändige Verlegen von Löschschläuchen entfällt.
Die Wartung der Löschwasseranlage Trocken muss nach DIN 14462 alle 24 Monate erfolgen
Sind fest verlegte, wasserführende und ständig unter Druck stehende Schlauchanschlusseinrichtungen. Wandhydranten verfügen über eine betriebsbereite angekuppelte Schlauchleitung mit Strahlrohr.
Wandhydranten sind Nichttrinkwasser-Anlagen oder werden über einen freien Auslauf als Löschwasserübergabestelle mittelbar mit dem Trinkwasser verbunden.
Es wird zwischen Selbsthilfe-Wandhydranten (Typ S) und Wandhydranten zur Nutzung durch die Feuerwehr (Typ F) unterschieden.
Die Wartung der Löschwasseranlage Nass muss nach DIN 14462 alle 12 Monate erfolgen.
Löschwasseranlagen Nass-Trocken werden im Gegensatz zu Wandhydranten erst im Bedarfsfall gefüllt. Die Füll- und Entleerungsstation wird von den Entnahmestellen, meistens Wandhydranten, zwangsgesteuert, d.h. sie öffnet selbsttätig und füllt die Anlage und schließt selbsttätig und entleert die Anlage.
Die Wartung der Löschwasseranlage Nass-Trocken muss nach DIN 14462 alle 12 Monate erfolgen.
Die Wartung der Überflurhydranten und Unterflurhydranten muss nach DIN 14462 alle 12 Monate erfolgen.